FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Wann kann mit dem Unterricht begonnen werden?
- Für den Instrumental- und Gesangsbereich kann man sich jederzeit anmelden. Mit Wartezeiten ist
ggf. zu rechnen, da es bei manchen Instrumenten eine Warteliste gibt.
Brauche ich ein Instrument Zuhause?
- Ja! - einmal pro Woche nur im Unterricht zu üben bringt so gut wie gar nichts.
Gibt es Instrumente zum Ausleihen?
- Soweit vorhanden stellt die Musikschule besonders den Anfängern Leihinstrumente gegen eine
geringe Gebühr zur Verfügung.
Der Leihvertrag kann von Ihnen jederzeit beendet werden, von der Musikschule nach 3 Monaten sehr
kurzfristig, wenn ein neuer Schüler das Instrument benötigt. Die Instrumente sind nicht versichert
und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Dies bedeutet auch, dass Verschleißteile,
wie z. B. Saiten nach längerer Ausleihe ersetzt werden müssen.
Wie oft muß ich üben?
- "Nur wer sich beständig übt in diesem Spiel..." heißt es schon im Volkslied.
Und auch heute gilt: Den besten Erfolg verspricht tägliches Üben.
Fünfzehn Minuten am Tag sind mehr als fünf Stunden am Wochenende!
Gibt es Einzel- und/oder Gruppenunterricht?
- Sowohl als auch. Das kommt auf den jeweiligen Stand des Schüler/ der
Schülerin an.
Kann ich per eMail den Unterrichtsvertrag kündigen?
- Nein! Eine Kündigung des Unterrichtsvertrages bedarf der Schriftform (Formlos) mit
eigenhändiger Unterschrift.
Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen obwohl kein Unterricht stattfindet?
- Die Antwort ist ganz einfach: Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühren ergibt
sich aus der Festsetzung eines durchschnittlichen Jahresbeitrags und dessen
gleichmäßiger Aufteilung um eben in jedem Monat den gleichen Betrag zu erhalten.
Ummeldungen
- Ummeldungen von einem Unterrichtsfach zu einem anderen sind in der Regel
zu den jeweiligen Kündigungsmöglichkeiten eines Jahres möglich und müssen so rechtzeitig vorliegen,
dass sie bei der Unterrichtsdisposition berücksichtigt werden können.
Unterrichtsausfall durch Krankheit des Schülers
- Muss der Unterricht wegen Krankheit des Schülers (oder einem anderen Termin) abgesagt werden,
verfällt die Unterrichtstunde. Trotzdem sollte der Unterricht bitte so rechtzeitig wie möglich
bei dem Lehrer abgesagt werden. Ist der Schüler länger als 4 Wochen hintereinander krank, wird
die Unterrichtsgebühr bei Vorlage eines Attestes bis zu 2 Monate erstattet.